UNSER SERVICE – BRANCHENÜBERGREIFEND, BUNDESWEIT, UNABHÄNGIG
Die kps-finance ist ihr kompetenter Ansprechpartner bei der Leasingfinanzierung. Seit vielen Jahren begleiten und unterstützen wir unsere Kunden bei Investitions- und Finanzierungsfragen. Wir konzentrieren uns beim Leasingmanagement auf die gewerbliche Wirtschaft, d.h. wir unterstützen Unternehmen, Freiberufler sowie Kommunen und Vereine bei der Finanzierungslösung. Voraussetzung sind geordnete wirtschaftliche und finanzielle Verhältnisse. Ob Kraftfahrzeuge, Maschinen, IT-Produkte oder sonstige Ausrüstungsgüter – Sie investieren und wir finanzieren. Branchenübergreifend, bundesweit, unabhängig.
Leasing ist in vielerlei Hinsicht eine interessante Alternative zum Kauf oder anderen Finanzierungsarten, sofern Ihnen ein kompetenter Partner zur Seite steht. Wir erstellen für Sie bei allen leasingfähigen Investitionsgütern ein individuelles Leasingkonzept mit verschiedenen Varianten und Optionen. Sie profitieren von unserer Unabhängigkeit von Lieferanten und Finanzinstituten, unserer langjährigen Leasingerfahrung, unseren intensiven Branchen- und Objektkenntnissen sowie unserem umfangreichen Wissen zu möglichen Vertragsmodellen.
Eine individuelle und kundengerechte Betreuung erfolgt bei uns im persönlichen Gespräch bei Ihnen vor Ort oder per Telefon.
kps-finance steht für Beratungskompetenz, Fairness, Zuverlässigkeit, Kontinuität sowie flexible und unbürokratische Betreuung.
kps-finance – Ihr unabhängiger Leasingpartner!
WIR ERSTELLEN IHR INDIVIDUELLES LEASINGKONZEPT
UNSERE LEISTUNGEN
WIR BIETEN UNSEREN KUNDEN INDIVIDUELLE LEASINGKONZEPTE, PERSÖNLICHE BETREUUNG UND EIN UMFANGREICHES SERVICEPAKET
kps-finance – Ihr unabhängiger Leasingpartner!
IHRE VORTEILE
FÜR DEN INVESTOR / LEASINGNEHMER
FÜR DEN LIEFERANTEN / HERSTELLER
LEASINGOBJEKTE
SO ARBEITEN WIR – DER ABLAUF EINES LEASINGGESCHÄFTES
1. Sie wählen als zukünftiger Leasingnehmer Ihr Wunschobjekt und einigen sich mit dem Lieferanten Ihrer Wahl über die Zahlungs- und Lieferkonditionen. Sie agieren souverän wie ein Barzahler.
2. Wir erstellen für Sie ein individuelles Leasingkonzept mit verschiedenen Varianten und Optionen. Dafür reichen Sie uns die Objektunterlagen bzw. die Auftragsbestätigung und weitere zur Bonitätsbeurteilung notwendigen Unterlagen ein, d.h. Freigabe für Bank-, Schufa- und Büroauskunft (z.B. Creditreform), letzter Jahresabschluss sowie aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) mit Summen- und Saldenlisten.
3. Sie entscheiden sich für eine Variante des Leasingkonzeptes, anschließend stellen wir für Sie die vollständigen und schlüssigen Unterlagen für das Genehmigungsverfahren zusammen. Wir vermitteln Ihnen die geeignete Leasinggesellschaft für Ihr aktuelles Investitionsprojekt.
4. Der Leasingantrag wird von Ihnen unterzeichnet, von uns bearbeitet und anschließend bei der Leasinggesellschaft eingereicht. Sie erhalten bei positiver Bonitätsbeurteilung schriftlich die Vertragsannahmebestätigung.
5. Wir setzen uns mit ihrem Lieferanten in Verbindung und informieren ihn über den weiteren Ablauf. Bei Bedarf erteilt die Leasinggesellschaft einen schriftlichen Kaufeintritt an den Lieferanten auf Basis der von Ihnen verhandelten und in der Auftragsbestätigung genannten Zahlungs- und Lieferbedingungen. Vereinbarte Teilzahlungen werden von der Leasinggesellschaft beim Lieferanten geleistet, zu Ihrer Sicherheit stellt ihr Lieferant hierfür eine Bürgschaft über seine Bank aus.
6. Nach ordnungsgemäßer Lieferung des Leasingobjektes bestätigen Sie dies mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift auf der Abnahmebestätigung. Die Mietphase des Leasingvertrages beginnt.
7. Der Lieferant stellt die Rechnung direkt an die Leasinggesellschaft und versendet diese zusammen mit der Abnahmebestätigung und eventuell weiteren Unterlagen im Original. Der Kaufpreis des Leasingobjektes wird daraufhin von der Leasinggesellschaft bezahlt.
8. Sie erhalten von der Leasinggesellschaft die Mietrechnung, die fälligen Beträge werden unkompliziert bei Ihnen per Lastschrift eingezogen.
9. Service, Wartung und Pflege des Leasingobjektes ist Ihre Pflicht. Sie sorgen für eine ausreichende Versicherung des Leasingobjektes. Etwaige Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferanten machen Sie direkt geltend.
10. Zum Ablauf der Grundleasingzeit erfolgt kein automatischer Eigentumsübergang. Der Übergang des Eigentums an Ihr Unternehmen kann geregelt werden. Eine Verlängerung des Leasingvertrages ist in der Regel möglich.
KONTAKT
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